Die Eugen-Bolz-Stiftung wurde im Jahr 2007 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts begründet. Sie erwuchs aus einem 1949 gegründeten gleichnamigen Verein. Die Stiftung vergibt den Eugen-Bolz-Preis. Dieser wird verliehen an Persönlichkeiten, „die in besonders hervorragender Weise Leben, Wirken und Denken von Dr. Eugen Bolz sichtbar und erfahrbar machen“. Auf diese Weise soll das Gedächtnis an Dr. Eugen Bolz bewahrt werden und totalitären Tendenzen in der Gesellschaft entgegengearbeitet werden. Der Eugen-Bolz-Preis ist mit 5.000 Euro dotiert. Er wurde 1997 erstmals verliehen und wird seitdem in unregelmäßigen Abständen von zwei bis drei Jahren vergeben.